Unter diese Eintragung fallende Membranfilter aus Nitrocellulose (NC) mit einem NC-Gehalt von hchstens 53 g/m und einer NC-Nettomasse von hchstens 300 g je Innenverpackung unterliegen nicht diesen Vorschriften, wenn sie die folgenden Bedingungen erfllen:

.1 Sie sind mit Zwischenlagen aus Papier von mindestens 80 g/m verpackt, die zwischen jeder Schicht von NC-Membranfiltern angeordnet sind.

.2 Sie sind so verpackt, dass die Ausrichtung der NC-Membranfilter und der Zwischenlagen aus Papier in einer der folgenden Konfigurationen beibehalten wird:
.1 dicht gewickelte Rollen, die in Kunststofffolie von mindestens 80 g/m oder Aluminiumbeuteln mit einer Sauerstoffdurchlssigkeit von hchstens 0,1 % gem der Norm ISO 15105-1:2007 verpackt sind.
.2 Bltter, die in Pappe von mindestens 250 g/m oder in Aluminiumbeuteln mit einer Sauerstoffdurchlssigkeit von hchstens 0,1 % gem der Norm ISO 15105-1:2007 verpackt sind.
.3 Rundfilter, die in Scheibenhaltern oder Verpackungen aus Pappe von mindestens 250 g/m oder einzeln in Beuteln aus Papier und Kunststoff von insgesamt mindestens 100 g/m verpackt sind.